Rechnung als PDF oder auf Papier – das war lange die bequeme Standardlösung. Seit dem Wachstumschancengesetz gilt das für viele Umsätze zwischen inländischen Unternehmern nicht mehr. Wer sich noch nicht mit der neuen Rechtslage befasst hat, läuft Gefahr, wichtige Pflichten zu übersehen – vor allem, weil die Regeln für das Ausstellen und das Empfangen von Rechnungen unterschiedlich streng sind. Die Finanzverwaltung hat nun ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht, das zentrale Fragen zur E-Rechnungspflicht beantwortet.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde in Deutschland zum 01.01.2025 für bestimmte Umsätze zwischen inländischen Unternehmern die Pflicht zur strukturierten elektronischen Rechnung (E-Rechnung) eingeführt. Für den Rechnungsversand gelten zwar noch Übergangsfristen. Beim Empfang von Rechnungen gibt es diesen Spielraum jedoch nicht: Unternehmer müssen bereits seit dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Bislang konnten Unternehmen frei wählen, ob sie eine Rechnung in Papierform, als PDF-Datei oder elektronisch ausstellen. Diese Wahlfreiheit ist jetzt eingeschränkt. Weil der Umstieg, insbesondere im Zusammenspiel mit den Übergangsfristen, viele komplexe Fragen aufwirft, erläutert die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben die wichtigsten Grundsätze:
Ergänzend stellt die Finanzverwaltung auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums einen FAQ-Katalog zur E-Rechnung bereit: bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
Der größte Stolperstein in der Praxis: Die Empfangspflicht gilt schon jetzt – unabhängig davon, wie weit Sie beim eigenen Rechnungsversand in den Übergangsfristen stehen. Prüfen Sie daher zeitnah, ob Ihr Unternehmen E-Rechnungen im vorgeschriebenen Format empfangen und archivieren kann. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Prozesse entsprechend aufzustellen.