Steuerzahler mit Behinderungen können bei der Einkommensteuer statt des Einzelnachweises der Ausgaben für behinderungsbedingten Lebensbedarf auch den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser Pauschbetrag ist seit langer Zeit unverändert, weswegen in den letzten Jahren regelmäßig Vorschläge vor allem aus dem Bundesrat kamen, diesen im Zuge anderer Steueränderungsgesetze ebenfalls anzuheben – ein Ansinnen, das ebenso regelmäßig im Sande verlaufen ist.Nun hat das Ministerium aber selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Pauschbetrag angehoben und gleichzeitig verschiedene weitere Erleichterungen für behinderte Steuerzahler und Pflegefälle umgesetzt werden. Den Entwurf für das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ hat die Bundesregierung im Juli 2020 beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet, sodass das Gesetzgebungsverfahren noch dieses Jahr abgeschlossen werden kann.
In den Stellungnahmen der Verbände wurden die geplanten Änderungen überwiegend begrüßt. Kritik kam aber daran, dass die Pauschbeträge seit 45 Jahren unverändert sind, während andere Steuerpauschbeträge stetig angepasst wurden. Die Verdoppelung ist daher gerade mal ein knapper Inflationsausgleich, weswegen die Verbände eine Regelung zur Dynamisierung fordern.